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   LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99   

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https://dejure.org/2001,28552
LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99 (https://dejure.org/2001,28552)
LSG Berlin, Entscheidung vom 18.01.2001 - L 3 U 121/99 (https://dejure.org/2001,28552)
LSG Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - L 3 U 121/99 (https://dejure.org/2001,28552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • blutalkohol PDF, S. 449

    Kein Ausschluß des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte aufgrund Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Sie muss vom Unfallversicherungsträger nachgewiesen werden (ständige Rechtsprechung des BSG, u.a. Urteil vom 2. Februar 1978 ­ 8 RU 66/77 ­ veröffentlicht in BSGE 45, 285 und SozR 2200 § 548 Nr. 38; siehe auch BSGE 43, 110, 111 und aus der Literatur Kater/ Leube a. a. O. Rz 96; Schulin a.a.O. Rz 37).

    Sie liegt vor, wenn die BAK den Grenzwert nicht erreicht oder eine BAK nicht festgestellt werden kann, jedoch sonstige Beweisanzeichen, so genannte alkoholtypische Ausfallerscheinungen, auf Fahruntüchtigkeit schlie- ßen lassen (BSGE 45, 285, 288, 289; Schulin a.a.O. Rz 41 ­, Kater/Leube a.a.O. Rz 100; Schmitt, SGB VII, § 8 Rz 92; Ricke in Kasseler Kommentar, Bd. 2 SGB VII, § 8 Rz 117).

    Das BSG hat u. a. das Fahren auf der Gegenfahrbahn einer Autobahn über 9 km, das Fahren in Schlangenlinien sowie plötzliches Bremsen als Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gewertet (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 a.a.O., S. 10 des Umdrucks mit den dortigen Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    In dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 2. Februar 1978 (BSGE 45, 285) hat das BSG, allerdings in einem Fall, in dem eine BAK nicht festgestellt werden konnte, dasAbkommen von gerader Fahrbahn zwar als Indiz für eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit angesehen, jedoch weder für sich allein genommen noch im Zusammenhang mit weiteren, eine Alkoholbeeinflussung nicht oder nur wenig kennzeichnenden Verhaltensweisen für den Nachweis der Verkehrsuntüchtigkeit ausreichen lassen, weil dieser Fehler z.B. auch durch Einschlafen, Unaufmerksamkeit oder Ablenkung durch (was hier allerdings ausscheidet) Mitfahrer verursacht worden sein könne.

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Sie muss vom Unfallversicherungsträger nachgewiesen werden (ständige Rechtsprechung des BSG, u.a. Urteil vom 2. Februar 1978 ­ 8 RU 66/77 ­ veröffentlicht in BSGE 45, 285 und SozR 2200 § 548 Nr. 38; siehe auch BSGE 43, 110, 111 und aus der Literatur Kater/ Leube a. a. O. Rz 96; Schulin a.a.O. Rz 37).

    Hierbei verkennt der Senat nicht den Grundsatz, dass die an die konkreten Ausfallerscheinungen zu stellenden Anforderungen um so geringer sind, je höher die festgestellte BAK ist (BSGE 43, 110, 113).

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Der Senat folgt der seit der Entscheidung vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 242) ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann ausschließt, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23. September 1997 ­ 2 RU 40/96 ­).

    Dies hat das Sozialgericht verkannt, wenn es unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 242) die Auffassung vertreten hat, der Kläger trage bei Unfällen unter Alkoholeinfluss die Beweislast.

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 40/96

    Wegeunfall bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Der Senat folgt der seit der Entscheidung vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 242) ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann ausschließt, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23. September 1997 ­ 2 RU 40/96 ­).

    2 RU 40/96 ­), angenommen wird.

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Das BSG hat unter Hinweis darauf, dass ebenso wie die positiven anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale auch das so genannte "negative Tatbestandsmerkmal" der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit des vollen Beweises bedürfe, betont, dass auch die Tatsachen, die als alkoholtypische Ausfallerscheinungen in Betracht kommen, zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen müssen, und dassAnnahmen und Vermutungen ebenso wie die bloße Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen (BSG, Urteil vom 2. Dezember 1978 a.a.O., S. 8, 9 des Urteilsumdrucks; siehe auch BSGE 35, 216, 218).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass Fahruntüchtigkeit ohne besondere Beweisanzeichen schon aufgrund einer bestimmten BAK, die bei Kraftfahrern 1, 1 oder mehr beträgt (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 1992 ­ 2 RU 40/91 ­ HV-Info 1993, 305; BSG, Urteil vom 23. September 1997 ­.
  • BSG, 13.03.1975 - 2 RU 9/73
    Auszug aus LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Die hier vertretene Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 13. März 1975 (2 RU 9/73 ­ USK 5764).
  • LSG Bayern, 12.10.2004 - L 3 U 37/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall;

    Als alkoholtypische Beweisanzeichen hat das BSG angesehen die Fahrweise des Betroffenen wie überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen oder wie das LSG Berlin im Urteil vom 18.01.2001 - Az.: L 3 U 121/99 - ausführt: Missachten von Vorfahrtszeichen oder roter Ampel oder das Überqueren einer größeren Kreuzung ohne Reduzierung der Geschwindigkeit.
  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 117/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall;

    Als alkoholtypische Beweisanzeichen hat das BSG angesehen die Fahrweise des Betroffenen wie überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen oder wie das LSG Berlin im Urteil vom 18.01.2001 - Az.: L 3 U 121/99 - ausführt: Missachten von Vorfahrtszeichen oder roter Ampel oder das Überqueren einer größeren Kreuzung ohne Reduzierung der Geschwindigkeit.
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